Nach Paragraph 2 des Weiterbildungsgesetzes dient Weiterbildung der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie soll durch bedarfsgerechte Bildungsangebote zur Chancengerechtigkeit, insbesondere zur Gleichstellung von Frau und Mann und von behinderten und nicht behinderten Menschen beitragen. Weiterbildung soll Bildungsdefizite abbauen, die Vertiefung, Ergänzung und Erweiterung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen. Und sie soll zu eigenverantwortlichem und selbstbestimmtem Handeln im privaten und öffentlichen Leben sowie zur Mitwirkung und Mitverantwortung im beruflichen und öffentlichen Leben befähigen.

Die Landesverordnung zur Durchführung des Weiterbildungsgesetzes regelt über das Gesetz hinaus weitere Details. Danach sind z.B. Maßnahmen, bei denen nicht das Lernen einschließlich notwendiger Übungen, sondern das Ausüben einer Tätigkeit im Vordergrund steht oder Maßnahmen, die sich vorrangig an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren richten, keine anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen.

Alle anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz erhalten vom Land eine Grundförderung für Personalkosten und eine Angebotsförderung für die Planung und Durchführung von Maßnahmen. Einrichtungen der Weiterbildung im Sinne des Absatzes 1 des Weiterbildungsgesetzes sind Bildungswerke, Heimbildungsstätten, Verbände, Organisationen oder Institutionen, die unter anderem:

  • ihren Sitz und ihren überwiegenden Einzugsbereich in Rheinland-Pfalz haben,
  • Maßnahmen der Weiterbildung durchführen,
  • nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind und
  • ihre Veranstaltungen grundsätzlich jeder Person ohne Rücksicht auf politische, religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeit sowie Abstammung, Nationalität, gesellschaftliche oder berufliche Stellung zugänglich machen und ihre Programme veröffentlichen.

Größter Träger von Weiterbildungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz sind die Volkshochschulen. Der Landesverband der Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz hat insgesamt 72 staatlich anerkannte Volkshochschuleinrichtungen zusammengeschlossen.