Ebenso wie für Erwachsene gilt auch für Kinder und Jugendliche das Recht auf Beteiligung, welches durch Gesetze auf unterschiedlichen Ebenen festgeschrieben ist.
- UN Kinderrechtskonvention
- Agenda 21
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz)
- Rheinland-pfälzische Gemeindeordnung und Landkreisordnung
- „Landesgesetz über die Schulen“ (SchulG)
- Aktionsprogramm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz – Politik für Kinder mit Kindern“
- Planungsrecht