Überbrückungshilfen für die Kinder- und Jugendarbeit - Anschlussprogramm

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über den Beschluss des Deutschen Bundestages auch nach August 2020 weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung zustellen, um Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Organisation, wie Jugendverbänden, Trägern der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten sowie bei Trägern des internationalen Jugendaustauschs auf Grund der COVID-19-Pandemie vorzubeugen. Die Überbrückungshilfen können ab September beantragt werden.