Unter einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung versteht man eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Oft werden derartige Einrichtungen auch als Jugendhaus, Jugendzentrum, JUZ, Jugendcafé, Jugendtreff, Jugendklub, Jugendfreizeitstätte, Jugendinitiative, Kinderfreizeitheim oder ähnlich bezeichnet.

Die Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen sind in der Regel Kommunen (Städte oder Gemeinden) sowie Kirchen oder andere freie Träger der Jugendhilfe (z. B. DRK, ASB, örtliche Vereine...). Die Fachaufsicht hat in der Regel das örtliche Jugendamt bzw. die Gemeinde-Jugendpflege. Mittels des Instrumentes des Jugendhilfeausschusses werden unter anderem die Fördermittel für die einzelnen Einrichtungen festgesetzt.

Die Vielzahl der Bezeichnungen und die Tatsache, dass die Einrichtungen über das ganze Land verteilt liegen, macht es uns unmöglich einen vollständigen Überblick über alle Einrichtungen in Rheinland-Pfalz zu bieten.