Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP):

Das zentrale Förderinstrument des Bundes im Bereich der internationalen Jugendarbeit ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Er ist unter folgendem Link einsehbar:

In den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans wird unter II. (Förderziele und Programme) Punkt 16 die internationale Jugendarbeit genannt. Hauptaufgabe der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes ist die Förderung und Unterstützung von außerschulischen Begegnungs- und Austauschprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene im In- und Ausland.

Über den KJP werden internationale Jugendbegegnungen gefördert, die nicht mit französischen und polnischen Partner:innen zusammen durchgeführt werden (siehe I. (Allgemeine Grundsätze) Punkt 4).

Fördervoraussetzungen:

Unter III (Art, Umfang und Höhe der Förderung) Punkt 3.4 sind die Voraussetzungen für Förderungen für internationale Jugendarbeit aufgelistet. Die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

  • Der Zahl der Begegnungen im Ausland und in Deutschland soll gleich sein, ebenso die Anzahl der Jugendlichen aus den jeweiligen Ländern (Prinzip der Gegenseitigkeit). Bilaterale Hin- und Rückbegegnung möglichst innerhalb von 16 Monaten.

  • Vorlage eines zwischen den Partnern rechtzeitig vorbereiteten Programms mit Angaben über Zielgruppen, Lernziele und Arbeitsmethoden, das Vorbereitung und Auswertung gewährleistet.

  • Die Leiter*innen sollten Erfahrung im internationalen Austausch und Fremdsprachenkenntnisse besitzen.

  • Ausreichende Versicherung.

  • Alter der beteiligten Jugendlichen soll zwischen 12 und 27 sein.

  • Dauer der Begegnung mindestens 5, höchstens 30 Tage.

  • Anträge sollen dem Bundesministerium bis zum 31. Dezember des Vorjahres für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden. Stehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle für das folgende Haushaltsjahr geplanten Maßnahmen konkret fest, so kann eine Förderung zunächst für einen Teil des Jahres beantragt werden. Der Antrag auf Förderung der weiteren Maßnahmen soll bis zum 31. März des jeweiligen Haushaltsjahres gestellt werden.

Förderhöhe:

75% der Fahrtkosten, höchstens aber € 358,00 pro Teilnehmer*in.

Tagesfestsatz bei bilateralen Begegnungen pro Teilnehmerin: 15 Euro. Einmaliger Zuschuss für deutsche Teilnehmerinnen im Ausland: 26 Euro. Höchstgrenze: 383 Euro je Maßnahme.

Tagessatz bei multilateralen Begegnungen und Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdiensten sowie Seminaren und Veranstaltungen mit einem gemeinsamen Arbeitsprogramm: 15 Euro. Einmaliger Zuschlag für Teilnehmende im Inland: 51 Euro (höchstens 1534 Euro je Maßnahme). Zuschlag für deutsche Teilnehmer*innen im Ausland: 26 Euro. Höchstgrenze: 383 Euro je Maßnahme.

Anträge:

Jugendorganisationen stellen ihren Antrag an den betreffenden zentralen Jugendverband (z.B. konfessionell gebundene Jugendverbände, Jugendverbände der Gewerkschaften, Deutsche Sportjugend). Ist die Jugendgruppe keinem Dachverband angeschlossen oder ist eine Kommune Antragstellerin, läuft die Antragstellung über eine Koordinierungsstelle beim Land:

Kontakt:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 24
Willi-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: 0651 9494-0
Fax: 0651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de