Erasmus+ Jugend

Das Aktionsprogramm Erasmus+ Jugend der Europäischen Union ist das vorrangige Instrument der EU zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich. Das Aktionsprogramm Jugend hat eine Laufzeit von 7 Jahren (2021-2027) und ist im Jahr 2022 mit einem Budget von 32 Millionen Euro ausgestattet.

Es arbeitet seit 2018 in dem vom Europarat beschlossenen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Strategie in Europa (2019-2027), welcher die drei Grundsätze Beteiligung, Begegnung und Befähigung als zentrale Ausgangspunkte definiert. Der Blick sollte dabei nicht nur auf die Schaffung von mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt gerichtet sein, sondern auch auf die Förderung des gesellschaftlichen Engagements, der sozialen Eingliederung und der Solidarität aller jungen Menschen. Besonders die Befähigung sich mit (europäischen) Ideen auf allen politischen Ebenen (EU bis regional) auseinanderzusetzen und einbringen zu können, steht im Vordergrund der neuen EU-Jugendstrategie.

Mit dem Instrument Erasmus+ Jugend möchte die EU Bürgersinn, Solidarität und demokratisches Engagement unter jungen Menschen stärken und ihnen zu mehr Mobilität und Zusammenarbeit in Europa verhelfen und setzt in diesem Zeitraum einen verstärkten Fokus auf Inklusion und nachhaltigen und digitalen Wandel. Erasmus+ Jugend bietet eine zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung internationaler Jugendbegegnungen und Veranstaltungen.

Zusammenfassung wichtiger Informationen des Aktionsprogramms

Das Aktionsprogramm ist unterteilt in zwei Leitaktionen:

Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen

In der Leitaktion 1 sollen Räume für informelle und non-formale (internationale) Lernräume für Jugendliche, aber auch Fachkräfte aus der Jugendarbeit geschaffen werden. Gefördert werden:

  • Jugendbegegnungen
  • Mobilitätsprojekte für Fachkräfte
  • Jugendpartizipationsprojekte
  • Das Reiseprojekt DiscoverEU

Leitaktion 2: Zusammenarbeit von Organisationen und Institutionen

Organisationen und Institutionen werden innerhalb dieser Leitaktion 2 unterstützt um bestehende oder neue internationale Kooperationen zu finden, einzugehen und auszubauen. Hierbei wird in zwei Projektarten unterschieden:

  • Kooperationspartnerschaften (mittlere oder langfristige Kooperationen)
  • Small Scale Partnerships (lokalere und kurzfristigere Kooperationen)

Anträge für die Leitaktionen bzw. Einzelanträge können an verschiedenen Zeitpunkten im Jahr gestellt werden. Ausserdem gibt es ein Akkreditierungsverfahren, das eine vereinfachte Fördermitteleinforderung ermöglicht.

Hilfe bei der Antragsstellung

Um schnell und unkompliziert in das Aktionsprogramm aufgenommen zu werden, wurden Nationale Agenturen beauftragt über alle Aktionen zu informieren und zu unterstützen.