Stiftung West-Östliche Begegnungen

Die Stiftung West-Östliche Begegnungen unterstützt zukunftsgerichtete Begegnungsprojekte mit den neuen unabhängigen Staaten auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion und den baltischen Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldova, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan).

Es werden bilaterale Begegnungen und die Zusammenarbeit von deutschen Schulen, Jugendgruppen, Bürgervereinen und anderen gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Trägern vorzugsweise über konkrete Projekte unterstützt, die gemeinsam mit Partnern aus den oben genannten Ländern im In- oder Ausland durchgeführt werden. Dabei sollen die Gegenseitigkeit der Programme sowie Pluralität und Gleichrangigkeit in der Trägerschaft als leitende Prinzipien zum Tragen kommen. Auch trilaterale Begegnungen können gefördert werden.

Die Stiftung hat mehrere Förderprogramme:

  • Erstbegegnungen
  • themen- und projektorientierte Begegnungen
  • Bürgerengagement und Netzwerkbildung
  • Sonderprojekte und Kooperationsvorhaben
  • Sympathieprogramm "Partnerland"

Förderungschwerpunkte:

  • Schüleraustausch und Schulpartnerschaften
  • Jugendaustausch
  • Kunst und Kultur
  • Bürgerbegegnungen
  • soziale und humanitäre Hilfe

Zielgruppe:
Schulen, Jugendgruppen, Bürgervereine und andere gemeinnützige, private und öffentliche Träger.

Förderhöhe:
Die Förderhöhe ist je nach Föderprogramm sehr unterschiedlich, in der Regel werden jedoch Fahrtkosten, Unterbringungskosten bzw. Tagespauschalen je TeilnehmerIn gefördert.

Antrag:
Um ein Projekt zu beantragen, muss der vollständige Förderantrag mindestens 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht sein. Dabei sind folgende Antragsfristen einzuhalten:

  • Einreichung bis zum 31. Oktober: für Vorhaben, die im Zeitraum Januar bis Mai stattfinden sollen.

  • Einreichung bis zum 31. Januar: für Vorhaben, die im Zeitraum Juni bis September stattfinden sollen.

  • Einreichung bis zum 31. März: für Vorhaben, die im Zeitraum Oktober bis Dezember stattfinden sollen.

  • Miniprojekte bis 8 Wochen vor Projektbeginn

Weitere Hinweise und die Formulare sind in den Rubriken "Informationen für Antragsteller" und "Formulare" auf der Webeseite der Stiftung zu finden.

F.C.Flick Stiftung

Die F.C.Flick Stiftung fördert Projekte, die geeignet sind, die Völkerverständigung zu verbessern, und dem Rechtsextremismus, der Intoleranz, der Fremdenfeindlichkeit, dem Rassismus und der Gewalt von Jugendlichen in Deutschland entgegenzuwirken.

Förderungschwerpunkt:

  • langfristig angelegt Projekte
  • Projekte im kommunalen und ländlichen Raum
  • Projekte im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich
  • Jugendaustauschprojekte, vorwiegend mit den Ländern des östlichen Europas

Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche von 5 bis 20 Jahre und deren Umfeld.

Antrag:
Der formlose Antrag (Online-Formular) sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Name des Projektes
  • Projektträger mit allen Koordinaten und Ansprechpartner*innen
  • Ort und Zeitpunkt des Projektes
  • Zielgruppe des Projektes
  • Beschreibung des Projektes

Weitere Hinweise zur Antragstellung auf der Webseite der Stiftung:

Aktion Mensch

Das finanzielle Engagement der Lotterieteilnehmer*innen ist die Basis für die Förderung von über 500 sozialen Projekten pro Monat durch die Aktion Mensch.

Die Unterstützung gliedert sich in vier Förderungsprogramme:

  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • Förderschwerpunkt Inklusion
  • Kinder- und Jugendhilfe

Es werden Projekte von freien gemeinnützigen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gefördert, wenn sie jungen Menschen vor Ort Orientierungshilfen geben, sie in ihrer Entwicklung unterstützen, ihnen ermöglichen, Eigenverantwortung zu übernehmen bzw. ihnen helfen, sich in die Gesellschaft einzubringen.

Förderkriterien:
Chancen auf eine Förderung durch die Aktion Mensch haben Antragsteller*innen,

  • wenn sie eine freie gemeinnützige Organisation oder Einrichtung der Behindertenhilfe, der Behindertenselbsthilfe, der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten oder der Kinder- und Jugendhilfe sind (z. B. ein eingetragener Verein, eine Stiftung, eine gemeinnützige GmbH).
  • wenn sie dem Antrag ein überzeugendes inhaltliches Konzept zugrunde legen, mit dem sie die Wirksamkeit und Bedeutung des Vorhabens darstellen.
  • wenn sie erforderliche Eigenmittel in das Vorhaben einbringen können.
  • wenn sie ausführlich darstellen, welche Projetkosten anfallen und wie diese finanziert werden sollen (Kosten- und Finanzierungsplan).
  • wenn das Vorhaben zeitlich befristet ist.

Die Anträge können jederzeit über das Aktion Mensch System eingereicht werden. Mehr Infos auf: