Förderungen durch das Land Rheinland-Pfalz erfolgen nach der Verwaltungsvorschrift Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit — VV-JuFöG (05.07.2019), die die Ausführung des Jugendförderungsgesetzes regelt. Laut dieser werden in Rheinland-Pfalz Maßnahmen der Politischen Jugendbildung, der Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen und der Sozialen Bildung gefördert.

Es gibt noch offene Fragen? Im Auftrag des Jugendministeriums übernimmt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), Abteilung Landesjugendamt, sowie der Landesjugendring einen Teil der Förderungen gemäß Jugendförderungsgesetz (JuFöG) und der VV JuFöG, u.a. Förderung von sozialen und politischen Bildungsmaßnahmen, Förderung der Schulungen Ehrenamtlicher etc. Bei Fragen können Sie sich an das Landesjugendamt wenden.

Eine Förderung aus dem Bundeshaushalt ist nur für zentrale Maßnahmen nichtstaatlicher Organisationen möglich, die ihrer Art nach nicht durch ein Land allein gefördert werden können. Infos dazu im Bundesjugendplan beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Staatliche Mittel sind nicht alles, für die internationale Jugendarbeit haben wir viele private Quellen aufgelistet, wer in dieser Richtung weitersuchen will, schaut am besten beim Kapitel Jugendarbeit international nach: