• Gefördert werden jugendpflegerische Maßnahmen, deren Charakter nicht leistungssportorientiert ist.

  • Antragsberechtigt sind die Fachverbände und Sportvereine in Rheinland-Pfalz.

  • Landesfachverbände reichen ihre Anträge bei der Sportjugend Rheinland-Pfalz, regionale Fachverbände und Sportvereine bei ihrer zuständigen regionalen Sportjugend ein.

  • Die zuständige Sportjugend bearbeitet und bestätigt die Anträge und reicht sie an die bezuschussende Stelle - das Landesjugendamt - weiter.

  • Die Antragsfrist beträgt 2 Monate nach Veranstaltungsende. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.

  • Es dürfen nur die Originalformblätter des Landesjugendamtes verwendet werden. Teilnehmer:innen müssen eigenhändig unterschreiben; bei Kindern bis 10 Jahren reicht der Vorname.

  • Altersgrenzen gelten als eingehalten, wenn sie im laufenden Kalenderjahr erreicht werden.

  • Gefördert werden Teilnehmer:innen aus Rheinland-Pfalz. Wenn überwiegend Personen aus RheinlandPfalz teilnehmen, können auch Teilnehmer:innen aus anderen Ländern gefördert werden.

  • Für nachfolgende Maßnahmen gibt es auch Zuschüsse der Städte und Kreise (z.T. auch Verbandsgemeinden), aus denen der Träger kommt. Anträge über die jeweiligen Jugendämter.