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Gefördert werden jugendpflegerische Maßnahmen, deren Charakter nicht leistungssportorientiert ist.
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Antragsberechtigt sind die Fachverbände und Sportvereine in Rheinland-Pfalz.
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Landesfachverbände reichen ihre Anträge bei der Sportjugend Rheinland-Pfalz, regionale Fachverbände und Sportvereine bei ihrer zuständigen regionalen Sportjugend ein.
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Die zuständige Sportjugend bearbeitet und bestätigt die Anträge und reicht sie an die bezuschussende Stelle - das Landesjugendamt - weiter.
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Die Antragsfrist beträgt 2 Monate nach Veranstaltungsende. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.
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Es dürfen nur die Originalformblätter des Landesjugendamtes verwendet werden. Teilnehmer:innen müssen eigenhändig unterschreiben; bei Kindern bis 10 Jahren reicht der Vorname.
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Altersgrenzen gelten als eingehalten, wenn sie im laufenden Kalenderjahr erreicht werden.
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Gefördert werden Teilnehmer:innen aus Rheinland-Pfalz. Wenn überwiegend Personen aus RheinlandPfalz teilnehmen, können auch Teilnehmer:innen aus anderen Ländern gefördert werden.
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Für nachfolgende Maßnahmen gibt es auch Zuschüsse der Städte und Kreise (z.T. auch Verbandsgemeinden), aus denen der Träger kommt. Anträge über die jeweiligen Jugendämter.