Anfangs noch eher verhalten, gewähren mittlerweile immer mehr Einrichtungen, Institutionen und Geschäfte in Rheinland-Pfalz nach Vorlage der Karte Vergünstigungen und Ermäßigungen für Jugendleiter:innen. Wer, was, wie und wo vergünstigt ist dabei nicht einheitlich geregelt.
Außer den regional unabhängig vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur getragenen Vergünstigungen der Bahn-Card und der Kulturcard, bleiben mögliche Vergünstigungen den jeweiligen Einrichtungen von Wirtschaft, Handel und Kultur selbst überlassen.
Alle staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen und Einrichtungen können Vergünstigungen bereitstellen, wenn sie ein Interesse daran haben, das ehrenamtliche Engagement von Jugendgruppenleiter:innen zu fördern.
Eine Übersicht dieser regional variierenden Vergünstigungen und Ermäßigungen bietet die offizielle JULEICA Seite im Internet.