Studieninhalte

Inhalte des Sozialpädagogik- oder Sozialarbeitsstudium sind unter anderem: Sozial- und Sozialverwaltungsrecht, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, Geschichte und Entwicklungslinien von Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Kinder- und Jugendhilferecht, Theorien und Methoden der sozialen Arbeit.

Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen arbeiten häufig in den gleichen Arbeitsfeldern, unterscheiden sich aber in ihrem grundsätzlichen Verständnis und Vorgehen voneinander. Während die Sozialpädagogik in sozialen oder familiären Kontexten agiert, anbietet und initiiert, reagiert und interveniert die Sozialarbeit nach Aufforderung oder nach Eintreten eines Missstandes. Beide Fachrichtungen werden zunehmend miteinander kombiniert und sind in der Praxis nicht streng zu trennen.

Der Begriff Soziale Arbeit wird häufig als Ober- und Sammelbegriff für beide Richtungen verwendet. An der Katholischen Hochschule Mainz erwirbt man mit dem Studium der Sozialen Arbeit den akademischen Abschluss Bachelor of Arts einschließlich der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in und Sozialpädagog:in. Das Studium der Sozialen Arbeit beinhaltet hier sowohl die Sozialpädagogik als auch die Sozialarbeit.

Beschäftigungsmöglichkeiten

Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen finden zumeist bei öffentlichen Trägern wie z.B. Gemeinden, Städten, Regierungsbezirken oder Ländern und bei einer Vielzahl von freien Trägern, etwa Kirchen, Wohlfahrts- und Jugendverbänden oder gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen ihr Betätigungsfeld. Sie arbeiten dort vor allem in der Jugend-, Familien-, Gesundheits- und Sozialhilfe, in Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten, etc.

Weitere Arbeitsmöglichkeiten bestehen in der Gefährdetenhilfe, Altenhilfe, Strafrechtspflege, in pädagogischen Einrichtungen, in Heimen und in Wohn- und Selbsthilfegruppen, in Beratungsstellen, in Kliniken und Rehabilitationszentren sowie bei sozialpsychiatrischen Diensten.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung von Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen hat sich im Zuge der Europäisierung verändert. Aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.09.2005 zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, wurde das Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen 2008 geändert und das Anerkennungsverfahren neu geregelt.