Das Handlungsfeld des gesetzlichen Jugendschutzes umfasst den „klassischen“ Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.
Die Aufgaben des gesetzlichen bzw. ordnungsrechtlichen Jugendschutzes werden auf der Landesebene zum größten Teil vom Landesjugendamt wahrgenommen. Hierbei ist der Jugendmedienschutz ein besonderer Schwerpunkt. Auf der örtlichen Ebene sorgen vor allem die Jugendämter, die Polizei, die Ordnungsämter und die Gewerbeaufsichtsämter für die Einhaltung der Jugendschutzgesetze.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes die folgenden Gesetze und Verordnungen:
Ergänzend hierzu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, in der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder sowie im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).