Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 KJHG:

Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppen sind u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und Mulitplikatoren. Das inhaltliche Spektrum ist ebenfalls breit gefächert:

  • Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
  • Kriminalitätsprävention
  • Sucht und Suchtprävention
  • politischer Extremismus
  • neureligiöse Bewegungen
  • Jugendarbeitsschutz
  • Gewalt, Aggression und Jugenddelinquenz
  • sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung und -vernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik