Offene Kanäle bieten Bürger:innen — und somit natürlich auch Jugendlichen, Jugendgruppen o.ä. — gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes, die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung in den Medien.

Dies bedeutet konkret, dass der Offene Kanal interessierten Bewohner:innen einer Region die technischen Möglichkeiten, das Know-How und einen Sendeplatz bereitstellt, um einen eigenverantwortlich produzierten Fernseh- oder Hörfunkbeitrag auszustrahlen.

Das Thema wird frei und ohne redaktionelle Zwänge gewählt. Einschaltquoten spielen keine Rolle. Haftbar ist der Produzent, der sich durch Angabe seines Namens und seiner Adresse sowohl vor als auch nach dem Beitrag verantwortlich zeichnet.

Weitere Informationen gibt es bei den Offenen Kanälen selbst.

Liste der offenen Kanäle in Deutschland: