Grundsätzlich ist die Finanzierung von Jugendarbeit Aufgabe der Kommune, das heißt, die zuständigen Stadt- und Kreisjugendämter sind die richtigen Ansprechpartner und können bei Fragen weiterhelfen.
Für alle, die es selbst wissen wollen (und auch für die Kolleg:innen in den Jugendämtern) haben wir hier die finanziellen Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit — VV-JuFöGFörderung von Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) gibt es seitens des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MFFJIV). Auch das Landesjugendamt übernimmt im Auftrag des MFFJIV Förderungen nach der VV-JuFöG. Weitere Informationen dazu gibt es im Kapitel Förderung von Einzelmaßnahmen und Projekten.
Lokale FördermöglichkeitenAußer über das Land Rheinland-Pfalz können Kinder- und Jugendprojekte natürlich auch über andere, private Fördertöpfe finanziert werden — einen Überblick hierzu findet man hier:
Landesjugendplan Rheinland-PfalzDer Landesjugendplan Rheinland-Pfalz ist eine Art Geschäftsbericht über unterschiedliche Förderbereiche des Landes Rheinland-Pfalz. Hier finden sich die wichtigsten Informationen über die Verteilung und die Höhe der finanziellen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz für den Bereich Jugend. Gleichzeitig gibt die Landesregierung darin auch an, welche Bildungs-, Beratungs- oder Freitzeitmaßnahmen wie viel finanzielle Unterstützung bekommen werden.
Eine genauen Überblick über die Höhe der Fördermittel und deren Zweckbestimmung der letzten Jahre gibt unsere Übersicht: