Auch wenn Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit in erster Linie Teilbereiche der Jugendhilfe sind und hier ihren rechtlichen Begründungszusammenhang finden, erfordert ihre Zieldefinition eine fachübergreifende und kooperative Zusammenarbeit im Besonderen von Schule, Jugendhilfe und Jugendberufshilfe.

Rechtlicher Begründungszusammenhang:

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat sich seit einigen Jahren den systematischen Aus- und Aufbau von Schulsozialarbeit an den Schulen von Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt. Stand 2014: An 230 allgemeinbildenden Schulen in RLP werden Schulsozialarbeiter:innen eingesetzt.

In 2017 stiegen die Haushaltsmittel des Ministeriums für Bildung von sechs Millionen Euro auf sieben Millionen Euro. Somit konnten 27,35 neue Stellen für Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen geschaffen werden, die den Abschluss der Berufsreife anbieten (Realschulen plus, Integrierte Gesamtschulen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt ‚Lernen‘).

Insgesamt gibt es nun an 47 Schulen mehr Stellen für Schulsozialarbeiter:innen. Neu in das Landesprogramm aufgenommen wurden 17 Schulen. Somit haben nun 86 Prozent der antragsberechtigten Schulen ein Angebot an Schulsozialarbeit.

In den „Standards der Schulsozialarbeit“ finden sich knapp zusammengefasst Arbeitsziele, zentrale Arbeitsfelder und organisatorische Rahmenbedingungen:

Das Pädagogische Landesinstitut bietet seit einigen Jahren Fortbildungen zu Schulpsychologie für Lehrkräfte und Sozialarbeiter:innen an und koordiniert die Schulpsychologischen Beratungszentren.