Neben großen Freizeitveranstaltern, wie dem Jugendherbergswerk und der Sportjugend, organisieren auch viele regionale Vereine und Institutionen Freizeiten im In- und Ausland.

Kinder- und Jugendfreizeiten erzeugen neben einem gehörigen Maß an Spaß und Vergnügen auch soziale Lerneffekte — hineinwachsen in die Gruppe, sich anpassen, sich behaupten usw. Somit sind Freizeiten ein wichtiger Baustein der Jugendarbeit.

Über Ferienfreizeitenangebote aus Rheinland-Pfalz informiert die Seite

Sonderurlaub für Betreuer:innen

Für alle, die ehrenamtlich als Betreuer an einer Freizeit teilnehmen, ist es möglich für den entsprechenden Zeitraum Sonderurlaub zu nehmen und einen Antrag auf Freistellung und Verdienstausfall zu stellen.

Ferienbetreuungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz können seit dem Jahr 2005 durch das Land gefördert werden. Antragsberechtigt sind die jeweils zuständigen Jugendämter. Jedes Jugendamt kann eine finanzielle Grundausstattung von 7.400 Euro beantragen.

2017 wurde ein neues Förderprogramm beschlossen, dass zusätzlich zu der Grundausstattung eine indviduelle Fördersumme, anteilig an den Kinderzahlen der sechs- bis 13-Jährigen im jeweiligen Jugendamtsbezirk vorsieht. Insgesamt kann die Fördersumme nun bis zu 7.500 Euro betragen. Außerdem werden seit 2017 auch Veranstaltungen an einzelnen Tagen gefördert und nicht mehr wie bisher nur Maßnahmen, die zwei Wochen lang und pro Tag acht Zeitstunden dauerten.

Zusätzlich hat sich das Antragsverfahren vereinfacht. Pro Jugendamt ist nur noch ein Antrag nötig.

Formulare für die Förderung der Ferienbetreuung: