Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere der aktuellen Lage junger Menschen in Rheinland-Pfalz, u.a. durch

  • Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Landesjugendhilfeplanung
  • Förderung der freien Jugendhilfe

Er beschließt über alle dem Landesjugendamt obliegenden Angelegenheiten, soweit diese nach den Bestimmungen dieser Satzung oder nach allgemeiner Verwaltungspraxis nicht Geschäfte der laufenden Verwaltung sind. Insbesondere entscheidet er über:

  • die Verwendung der dem Landesjugendamt für die Jugend- und Familienhilfe bereitgestellten Mittel
  • die Einrichtungen von Fachausschüssen
  • die Bildung von Arbeitsgemeinschaften sowie deren Arbeitsweise
  • die Anhörung von Sachverständigen, Betroffenen und Trägern der Jugendhilfe sowie das Verfahren zur Behandlung der Eingaben junger Menschen
  • Inhalt, Struktur und Verfahren der Jugendhilfeplanung, soweit diese in die Zuständigkeit des Landesjugendamtes fällt und soweit nicht entsprechende Regelungen durch Gesetze oder diese Satzung getroffen sind
  • Empfehlungen für die Träger der Jugendhilfe sowie Vereinbarungen mit ihnen
  • die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGKJHG,
  • Satzung und Geschäftsordnungsfragen, den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Landesjugendhilfeausschusssitzung

Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören 25 stimmberechtigte Mitglieder und weitere beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Institutionen und Behörden an. Informationen über Struktur und die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses und dessen Fachausschüsse zum Download auf seiner Internetseite: