Jugendarbeit lebt zum Großteil von ehrenamtlichem Engagement und natürlich von öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen. Deshalb ist es unvermeidlich, sich mit den Strukturen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, den geltenden Gesetzen und den zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten auseinander zu setzen.

Auf der obersten Ebene, der Bundesebene, regelt das Kinder- und Jugendhilfegesetz aus dem Jahr 1990 die Aufgaben und Verfahren der Jugendhilfe:

Die Bundesländer selbst haben relativ viel Einfluss auf die Jugendarbeit, indem sie eine eigene Jugendpolitik betreiben und neben den Kommunen zusätzliche Mittel für die Jugendförderung bereitstellen. In Rheinland-Pfalz ist seit Mai 2016 das neu gegründete Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz zuständig für Jugendpolitik.

Die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz beruhen auf dem Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) und dem Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (Jugendförderungsgesetz).

Die Förderung von Einzelmaßnahmen freier Träger wird zum großen Teil vom Landesjugendamt übernommen. Ausführliche Informationen zum Landesjugendamt unter

Beispielhafte Projekte und Programme, die mit Hilfe von Landesmitteln gefördert werden: