Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit ist eine der wichtigsten Säulen der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland.

Die Kirchen sind als freie Träger der Jugendhilfe im achten Sozialgesetzbuch in § 75 (3) fest verankert.

In Rheinland-Pfalz gibt es bei etwa 4 Millionen Einwohnern knapp 2 Millionen Menschen römisch-katholischer Konfession (48,5%) und 1,3 Millionen evangelischer Religionszugehörigkeit (33,1%).

Gerade im ländlichen Bereich gestalten kirchliche Jugendverbände und Einrichtungen aktiv Kinder- und Jugendarbeit. Viele dieser Angebote sind auf ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement zurückzuführen.

Sowohl die katholische, wie auch die evangelische Kirche haben ihre eigene historisch gewachsene Organisationsstruktur, die fast nie mit den Grenzen der Bundesländer übereinstimmt.

So sind drei evangelische Landeskirchen für Teile von Rheinland-Pfalz zuständig. (Rheinland, Pfalz und Rheinhessen-Nassau). Ihre Zuständigkeit geht aber auch über die rheinland-pfälzischen Grenzen hinaus.

Ebenso verhält es sich mit den Bistumsgrenzen der katholischen Kirche. Insgesamt 5 Bistümer sind für Rheinland-Pfalz zuständig: Limburg, Mainz, Speyer und Trier sowie das Erzbistum Köln.

Diese fehlende Übereinstimmung zwischen Zuständigkeitsbereich und Landesgrenze gilt auch für die kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, was den Überblick über die Zusammenhänge etwas erschwert.