Allen in der Jugendarbeit als Leiter:innen oder Helfer:innen tätigen Personen kann eine Juleica ausgestellt werden, sofern die Tätigkeit unentgeltlich, über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird und nicht im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses steht.

Bei der Antragsstellung muss die Person das 16. Lebensjahr vollendet haben und über ausreichend praktische und theoretische Qualifizierungen verfügen.

Alle Voraussetzungen zur Ausstellung der Juleica sind in der Bekanntmachung des ehemaligen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur aufgelistet.

Achtung!!!

Nach einer Frist von drei Jahren muss die Card neu beantragt werden, genauso muss im Fall einer Adressänderung ein Neuantrag gestellt werden. Es genügt nicht einfach nur Bescheid zu sagen.