Zur Stärkung, Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlicher Jugendleiter:innen gibt es seit 1998 die Jugendleiter:innen-Card Juleica. Diese kann von allen beantragt werden, die bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind.

Welche Voraussetzungen für das Erlangen der Jugendleiter:innen-Card in Rheinland-Pfalz zu erfüllen sind, wie das Antragsverfahren funktioniert und welche Vergünstigungen die Juleica-Inhaber:innen erhalten, wird unter folgenden Links beschrieben:

Die rheinland-pfälzischen Verfahrensweisen und Vorschriften in Bezug auf Antrag, Gültigkeit und Zweck der Juleica sind durch eine Bekanntmachung des Jugendministeriums geregelt.

Hintergrund: Die Einführung der Juleica wurde im November 1998 in einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden auf Grundlage des § 73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beschlossen.

Sie dient auch als Legitimation gegenüber den Sorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmer:innen in der Jugendarbeit oder als Nachweis für die Inanspruchnahme von Sonderurlaub nach dem