„Jugendverbandsarbeit ist der tragende Pfeiler außerschulischer Jugendarbeit. Da viele Verbände diese Arbeit leisten, ist Kooperation und Koordination möglichst Aller wichtig. Diese Aufgaben müssen die Jugendverbände selbst in die Hand nehmen. Sie können das nicht Dritten, z.B. Behörden, überlassen. Ein geeigneteres Instrument als Zusammenschlüsse der Jugendverbände auf freiwilliger Basis zu Arbeitsgemeinschaften, also zu Jugendringen, gibt es dafür nicht.“
(Auszug aus einem Papier des Bundesjugendringes)

Jugendringe sind nach dem „Zuständigkeitsprinzip“ (Stadt, Kreis, Land, Bund) aufgebaut. In Deutschland gibt es also einen Bundesjugendring und entsprechend 16 Landesjugendringe.

Natürlich gibt es auch in Rheinland-Pfalz einen aktiven Landesjugendring: