Seit 1. Januar 2004 sind alle „ehrenamtlich Tätigen in rechtlich unselbständigen Vereinigungen, die ihre Aufgabe in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht, zum Beispiel bei Exkursionen oder bei Veranstaltungen, bei denen die Landesgrenze überschritten“ wird, über das Land unfall- und haftpflichtversichert.

Achtung!

Diese Regelung gilt nur für Ehrenamtliche, die nicht in den Bereich des gesetzlichen Versicherungsschutz fallen und nicht durch einen Träger, Verein oder Verband privat versichert sind. Alle Ehrenamtlichen im Tätigkeitsbereich eines Verbandes, der Kirchen oder eines Vereines sind wie gehabt entweder durch die gesetzliche Unfallversicherung oder über eine durch den Träger gesondert abgeschlossene Versicherung abgesichert. Kfz-Schäden sind generell vom Versicherungschutz ausgeschlossen.

Versichert sind Ehrenamtliche, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht (z.B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitende Projekte und Aktionen).

Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs und Stiftungen nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Weitere Informationen gibt es auf der Ehrenamtsseite der Landesregierung "Wir tun was":