Zur Unterstützung und Akzeptanz der ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen hat sich in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz einiges getan. So wurde im Rahmen des Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001 die Landesinitiative für Ehrenamt und Bürgerengagement „Wir tun was“ gestartet.

Fragen zum Thema Ehrenamt? Der richtige Ansprechpartner für Ehrenamtliche, Organisationen, Verbände und sonstige Initiativen in Rheinland-Pfalz ist die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei RLP:

Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Peter Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Tel.: + 49 6131 16-4083

Die Leitstelle informiert Interessierte bei bereichs- und organisationsübergreifenden Fragen, die das Ehrenamt betreffen, berät Ehrenamtliche bei Einzelfragen und erstellt bzw. bündelt Veröffentlichungen zum Thema Ehrenamt.

Ein weiterer Meilenstein war die Änderung des so genannten Sonderurlaubsgesetzes von 1953 in das Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit, das 2001 in Kraft trat. Damit wurde der ehrenamtlichen Jugendarbeit eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann auch ein Türöffner für die Arbeitswelt sein. Daher gibt es in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, diese Tätigkeit durch ein Beiblatt im Schulzeugnis zu dokumentieren. Einen Schritt weiter geht der so genannte Engagement- und Kompetenznachweis, der auch erworbene Kompetenzen auflistet.

Daneben gibt es Anlaufstellen, die unterstützen, beraten und eigene Aktionen zur Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten durchführen. So zum Beispiel die landesweite Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz der Landesregierung. Diese gewährt zahlreiche Vergünstigungen beim Einkauf, in der Gastronomie und bei Eintrittspreisen.