Projektbeispiel Kinderstadtplan im Rahmen des Aktionsprogramm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“

Tipp: Auf den Seiten des Beratungszentrum für kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung (KOBRA) gibt es eine Datenbank mit Kinderstadtplänen, die als PDF download- und anschaubar sind. Die Datenbank enthält nicht nur unzählige Stadtpläne von rheinland-pfälzischen Gemeinden und Städten, sondern auch von anderen Bundesländern.

Um den Blick der Kinder auf ihr erweitertes Wohnumfeld zu lenken und ihre Einschätzung im Hinblick auf Kinderfreundlichkeit und Gefahrenquellen zu erheben sowie auf dieser Grundlage positive Entwicklungen in Gang zu setzen, bezuschusst das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend die Erstellung von Kinder(stadt)plänen. Bei einem Antrag auf Bezuschussung an das Ministerium sind folgende Kriterien zu berücksichtigen und deren konzeptionelle Anwendung darzustellen:

Kinder(stadt)pläne werden gemeinsam mit Kindern erarbeitet; Mindestbeteiligung: Jede Grundschule im Einzugsgebiet ist einzuladen, sich an der Erarbeitung zu beteiligen. Kinder werden dabei als Experten in eigener Sache begriffen, die an der Erstellung eines Planes mit den für sie relevanten Einrichtungen, Spielräumen, Wegen etc. beteiligt sind.

Kinder(stadt)pläne müssen zur Benutzung durch Kinder im Alter zwischen 5 und 13 Jahren geeignet sein. Entsprechend handlich und übersichtlich müssen das Format des Planes sowie auch die grafische Gestaltung und die Piktogramme gewählt werden (kein normaler Stadtplan ergänzt durch bunte Piktogramme!).

Mit den Kinder(stadt)plänen sollen Kinder ein Medium erhalten, mit dem sie ihr Wohnumfeld erkunden und lernen können, sich anhand eines Planes zu orientieren. In diesem Sinne ist der Plan sowohl in der Kinder- und Jugendarbeit als auch im Schulunterricht einsetzbar (siehe Lehrplan für den Sachunterricht der Grundschule, der für das 3. Schuljahr die Erkundung des Wohnortes/des Wohnviertels vorsieht, wie auch die Pläne und Karten des Nahraumes).

Mit der Erstellung eines Kinder(stadt)plans wird eine nachhaltige Entwicklung in Gang gesetzt, die dahin führt, dass sich Fachleute und politische Gremien mit den im Beteiligungsprozess benannten Gefahrenquellen im Wohnumfeld der Kinder sowie der geäußerten Mängel und Anregungen — mit dem Ziel von Verbesserung — auseinander setzen.

Vom Land gefördert werden können die Beteiligung der Kinder sowie die Entwicklung und der Druck des Kinder(stadt)plans in Städten, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden mit über 5.000 Einwohnern.

Das Land kann das Projekt mit bis zu 40 Prozent fördern; Eigenanteil der Antragsteller von 60 Prozent können über Sponsoren, Eigenbetriebe, Privatfirmen, Einzelhandel erbracht werden, wobei dafür zu sorgen ist, dass keine Sponsoren ausgewählt werden, deren Produkte als das Kindeswohl/die Kindergesundheit gefährdend eingeschätzt werden können (Zigaretten, Alkohol ...).

Der formlose Antrag, der vor Beginn des Projektes zu stellen ist, muss Folgendes beinhalten:

  • aussagekräftige Projektbeschreibung, die u.a. auf die oben aufgeführten Punkte eingeht;
  • Zeitplan
  • Kosten- und Finanzierungsplan.

Falls der Antrag nicht vom zuständigen Jugendamt gestellt wird, muss eine Stellungnahme des Jugendamtes beiliegen, die Auskunft darüber gibt, wie das Jugendamt bzw. der Träger des Jugendamtes das Projekt unterstützt und wie es sich in die kinder- und jugendpolitischen Maßnahmen vor Ort einfügt.

Der Antrag ist zu richten an:
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Referat Kinderpolitik
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

(Quelle: Landesjugendplan 2005/2006, Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, März 2005)