Mädchenarbeit findet ihre gesetzliche Grundlage — genau wie die Jungenarbeit — im §9 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Sie konkretisiert sich zum Beispiel in Mädchenzentren, Mädcheninternetprojekten, Mädchennotrufen und Projekten zur Erhöhung des Frauenanteils in technischen Berufen, um nur einige Beispiele zu nennen. Mädchenspezifische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sollen initiiert und ausgeweitet werden und die Partizipationsmöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen verbessert werden.

Die Mädchenarbeit und mädchenspezifische Projekte haben eine lange Tradition und sind vielerorts fester Bestandteil der kommunalen, kirchlichen und verbandlichen Jugendarbeit. In fast jedem Jugendzentrum oder Jugendhaus gibt es eine Mädchengruppe, einen Raum nur für Mädchen oder einen jährlichen Mädchenaktionstag. Diese Projekte mit ihren Erfahrungswerten dienen als Anknüpfungspunkte bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming.

Gender Mainstreaming betont ausdrücklich, dass all diese Strukturen, Projekte und Initiativen nicht überflüssig werden. Gender Mainstreaming knüpft an die feministisch-sozialwissenschaftlichen Diskurse der letzten Jahre an und formuliert in Erweiterung der bisherigen Arbeit zur Gleichstellung von Frauen und Mädchen eine ergänzende Strategie.