Das Landesgesetz über die „Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Zwecke der Weiterbildung“ räumt den Beschäftigten im Land Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf Arbeitsfreistellung unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung ein.

Der Gesetzestext im Wortlaut ist im Kapitel „Recht“ auf jugend.rlp nachzulesen.

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) Rheinland-Pfalz informiert auf seiner Internetseite ausführlich über das Thema Bildungsfreistellung.

Hilfreiches auf der Seite:
  • Suche nach Veranstaltungen
  • Erläuterungen zum Gesetz
  • Was ist zu tun? Schritt für Schritt zur Bildungsfreistellung
  • Ansprechpartner*innen in den rheinland-pfälzischen Verbänden