Um die Verwirklichung des Rechts auf Bildung zu garantieren, gibt es ein Weiterbildungsgesetz, das auf der Seite „Recht“ eingehender erläutert wird.

In Rheinland-Pfalz übernimmt zu einem wesentlichen Teil das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ) den Fortbildungsauftrag des Landesjugendamtes. Das SPFZ entwickelt Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte der Jugendhilfe und Jugendarbeit und andere Bereiche der sozialen Arbeit.

Eines der zentralen Institute für Fortbildungen im Bereich der Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit ist die Akademie Remscheid. Etwas näher hat man es zur Evangelischen Landjugendakademie in Altenkirchen. Als Fortbildungsstätte für Jugend- und Sozialarbeit bietet sie Bildungsangebote nicht nur für kirchliche Mitarbeiter:innen.

In Mainz konzipiert das Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Weiterbildungsangebote. Es berät Institutionen bei der Planung und Konzeption von Weiterbildungen und bietet selbst Seminare und Fortbildungen an. Besonders interessant für Fachkräfte der Jugendhilfe und Jugendarbeit dürften die so genannten Kontakt-Studiengänge sein. Diese gibt es zu Themen wie Bildungsberatung, Europäische Migration, Gleichstellung im Beruf oder „Lehren lernen“.

Das ZWW bietet auch eine Weiterbildung zum ProfilPASS-Beratenden/Kursleitenden. Nicht nur fachliche Kompetenzen gilt es stetig weiterzubilden, auch die Persönlichkeit will gebildet und qualifiziert werden. Der ProfilPASS bietet ein Konzept, das mittels eines besonderen Verfahrens die eigenen Stärken und Kompetenzen sichtbar macht und neue Perspektiven für die berufliche und private Entwicklung geben kann.

Für alle gilt, dass sowohl zur beruflichen Weiterbildung als auch zur Weiterbildung im Ehrenamt Bildungsfreistellung beantragt werden kann.